GFE Gesellschaft für Erneuerbare Energien Hilfe
GFE Nürnberg - Durch unsere Hilfe wurde Geld für einige BHKW-Käufer gesichert
Heute, über 14 Monate nach der GFE-Verhaftungswelle, hat von rund 1300 Geschädigte (die Vermittler - sind auch geschädigt - mal nicht mit eingerechnet) kaum ein Käufer eines GFE-Blockheizkraftwerks seinen Schadensersatz sichern können. Fast alle müssen auf den Insolvenzverwalter und dessen Insolvenzquote hoffen. Die von uns, der Euronetwork, eingeschaltete hochspezialisierte Anwalts Sozietät ILEX konnte im Rahmen des hoch komplexen und nur von ganz wenigen Anwälten beherrschten Rückgewinnungshilfeverfahrens für 17 GFE Kunden verschiedener Verkäufer ca. 1,5 Millionen Euro sichern. Dies war möglich, wurde aber von den meisten anderen Anwälten der Geschädigten nicht in Betracht gezogen, was unserer Meinung nach ein Beratungsfehler war/ist, zumal ja auch im Bundesanzeiger das Rückgewinnungshilfeverfahren ohnehin vorgeschlagen wurde.
GFE Nürnberg - Anwaltsfehler und zahlreiche Unterlassungen
Seitens vieler Geschädigtenvertreter wurden unserer Meinung nach weitere heftige Beratungsfehler gemacht, wie z.B. die Unterlassung Akteneinsicht konsequent und effektiv unter Androhung von Inhaftungsnahme der Staatsanwaltschaft zu erzwingen, oder Sanierungskonzepte in Aussicht zu stellen, ohne die Existenz des ESS (Energy Saving Systems) überhaupt zu prüfen und einen Betrug im Vorfeld auszuschließen.
GFE Nürnberg Hilfe - Zweifehafte Vermittlerhaftung
Weitere Beratungsfehler waren/sind unserer Meinung nach einseitig die Vermittlerhaftung anzubieten, was "de jure" (formalrechtlich) eingeschränkt richtig sein kann, "de facto" (tatsächlich) sich aber in vielen Fällen als vollkommen uneffektiv herausstellen wird. Abgesehen von der Tatsache, daß die Vermittler selbst durch den Großbetrug der Beschuldigten im höchsten Maße geschädigt wurden fällt doch eins ins Auge: Das durch die GFE eingenommene Geld liegt bei rund 62 Millionen €. Viele hatten finanziert. Mit allen Kosten für Anwälte, Klagen, ect. können wir vorsichtig mal von einem Schaden von über 100 Millionen € ausgehen. Aktive Verkäufer waren weniger wie 100. Verklagt man diese, müßte jeder Verkäufer für mehr als 1 Millionen € haften! Die Wahrscheinlichkeit - Prozeßgewinn vorausgesetzt - einen möglichen Schuldtitel in absehbarer Zeit in bare Münze umzusetzen ist sehr gering. Wahrscheinlich wurde diese Tatsache im Beratungsgespräch nicht erwähnt, wie uns aus einigen Fällen berichtet wurde. Viel Spaß mit all den Schuldtiteln, die nur einer kleinen Gruppe Geld bringen - nämlich den "de jure"-beratenden Rückabwicklungs - und Vermittlerhaftungsanwälten. Die kassieren für ihre unsinnigen Prozesse im voraus und bekommen immer ihr Geld, im Gegensatz zu ihren Mandanten, die bisher auf den Zusatzkosten sitzen blieben und wahrscheinlich auch bis in alle Ewigkeit darauf sitzen bleiben werden. Den Vermittlern bleibt doch dann auch nur die Möglichkeit sich gegen die eigenen Kunden zu organisieren, sich beste Anwälte zu nehmen (Weder Geschädigte noch Geschädigte-Beklagte, sprich Vermittler, erfahren Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung!) und schnellstens ihr Vermögen zu sichern (Vermögenssicherung ist bekannter Maßen das Spezialgebiet eines jeden guten Wirtschaftsberaters!), oder alternativ in die Insolvenz zu gehen. Ein Tagträumer, wer es sich anders vorstellt. Insolvenztreiberei ist aber keine rühmliche Anwaltsdisziplin. So ist sie auch aus gesellschaftspolitischer Sicht äußerst fragwürdig, wenn auf falsches, RVG*-politisches (*RVG= Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), Anraten hin Geschädigte andere Geschädigte verklagen, anstatt die Schuldfrage einwandfrei zu klären, und zwar die tatsächliche und nicht die formalrechtliche, und auch wenn mit Bravour damit geglänzt wird sich nicht auf die Inhaftungsnahme der noch finanziell evtl. potenten Mitverursacher zu konzentrieren.
GFE Nürnberg Hilfe - Unseriöse Anwälte raten zur Vermittlerhaftung anstatt zum Rückgewinnhilfeverfahren!
Letzteres wurde von fast ausnahmslos allen Geschädigtenvertreter in höchstem Maße betrieben. Die Gründe dafür dürften vollkommen fehlende fachliche Qualifikationen für solche Fälle sein (siehe z.B. das Rückgewinnungshilfeverfahren), sowie drastische Defizite in der Disziplin "Mensch sein - Mensch bleiben"! Das ist nur möglich, weil deren Auftraggeber, die geschädigten Käufer, meist keine Juristen sind und meist auch keinerlei Erfahrung mit solchen Fällen haben. Sie sind nur den Umständen, die eine solche Pleite mit sich zieht, ausgesetzt, und auch von diesen Umständen getrieben - sind somit völlig unfähig das Richtige einzuleiten. Sie reagieren statt zu agieren. Hilflosigkeit und Wut steuern ihr Fehlverhalten - eine gefundene Beute für das weiter oben beschriebene Juristenklientel, die im Internet mit teuren Google-Adwords, in Zeitungen und Presseportalen mit teuer erkauften redaktionellen Berichten, sowie in Fernsehsendungen Ihre hier kritisierten Dienste unter scheinbar "seriösem" Deckmantel anpreisen.
GFE Nürnberg Hilfe - Vermittlerhaftung oder Anwaltshaftung? Die Meinungen dazu sind unterschiedlich!
Derjenige, der das umfassend komplexe Thema GFE vielleicht aus einer gruppendynamischen und gesamtheitlicheren Sicht heraus verstehen möchte um auch die unvorstellbare Relevanz des Tuns und der Unterlassungen diverser Anwälte überhaupt bewerten zu können, lese unsere historische Kurzdarstellung des GFE-Dramas im Menü RWI Hilfe.
Anwaltshaftung (Zitat aus Anwaltshaftung-aktuell)
In der Öffentlichkeit ist weitgehend unbekannt, dass falsche oder unvollständige Beratung durch einen Rechtsanwalt Schadensersatzansprüche für den Mandanten auslöst. In Deutschland herrscht eine Anwaltsschwemme. Überfüllte Universitäten und wenig begabte Ausbilder bringen eine Flut von unterdurchschnittlich ausgebildeten Rechtsanwälten ohne Praxiserfahrung hervor. Viele Rechtsanwälte müssen bei dem herrschenden Konkurrenzdruck jeden Fall annehmen - ob sie sich in der Materie auskennen oder nicht. Eine Masse unübersichtlicher Gesetze, Verordnungen und Richtlinien führt dazu, dass ältere Rechtsanwälte, die sich nicht regelmäßig fortbilden, den Anschluss an die rasante Rechtsentwicklung verpassen. Viele Rechtsgebiete sind mittlerweile durch Richterrecht (case-law) weiterentwickelt worden. Die zugrunde liegenden Einzelfallentscheidungen herauszufinden - geschweige denn zu kennen - ist schwierig. Unter diesen Rahmenbedingungen geschehen täglich Anwaltsfehler!
Der Auftrag an einen Rechtsanwalt ist ein auf Mängel überprüfbares Vertragsverhältnis wie jedes andere auch. Daher gewährt jede Rechtschutzversicherung Kostenschutz, wenn der Mandant durch einen Anwaltsfehler geschädigt wurde. Ebenso gewährt jede Haftpflichtversicherung dem Anwalt Kostendeckung, um einen spezialisierten Anwalt mit der Abwehr unberechtigter Ansprüche zu beauftragen.
Beispiel:
Reichweite und Umfang der Aufklärungs- und Beratungspflichten des Anwalts
In einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.10.1994, Az: IX ZR 116/93, machten die zuständigen Richter den Umfang und die Reichweite der anwaltlichen Aufklärungs- und Beratungspflichten deutlich.
1. Beratungsfehler der verklagten Anwälte
In dem Fall hatte die Klägerin eine Eigentumswohnung unter der Bedingung gekauft, dass der Verkäufer die ausstehenden Fertigstellungsarbeiten an der Wohnung vornehmen würde. Die Arbeiten wurden jedoch vom Verkäufer nicht fertiggestellt, so dass eine Vermietung nicht stattfinden konnte. Die Klägerin wandte sich daher an die später verklagten Anwälte, um den Kaufvertrag rückabzuwickeln. Dabei bat sie auch darum, bei dem Weiterverkauf der nicht brauchbaren Wohnung zu helfen. Die verklagten Anwälte machten daraufhin gerichtlich die Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend und halfen der Klägerin - wie von dieser gewünscht - bei dem Verkauf der Wohnung. Die Anwälte wiesen die Klägerin allerdings nicht auf andere Vorgehensmöglichkeiten hin, die für sie sehr viel vorteilhafter gewesen wären. So hätte in diesem Fall die Forderung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung anstelle des Rücktritts zu einer viel weitergehenden finanziellen Genugtuung geführt.
2. Aufklärungs- und Beratungspflichten des Anwalts
Die verklagten Anwälte verteidigten sich damit, sie seien lediglich so vorgegangen, wie die Klägerin es ausdrücklich gewollt hätte. Daher seien sie für den Schaden der Klägerin nicht verantwortlich. Dieses Argument konnte der Bundesgerichtshof allerdings nicht nachvollziehen. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet - so der BGH - seinen Mandanten umfassend zu beraten und ihn über seine verschiedenen rechtlichen Vorgehensmöglichkeiten aufzuklären, selbst wenn der Mandant von sich aus eine Möglichkeit nicht ins Auge fasst. Dazu muss der Rechtsanwalt den Sachverhalt durch intensives Befragen des Mandanten ermitteln; weiterhin muss der Rechtsanwalt prüfen, ob der vom Mandanten vorgetragene Wunsch unter rechtlichen Gesichtspunkten auch vernünftig ist und ihm gegebenenfalls Alternativen aufzeigen. Insbesondere muss der Anwalt seinem Mandanten den geeignetsten und sichersten Weg zum angestrebten Erfolg aufzeigen, um ihn so vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Mögliche Risiken und Bedenken gegen einen vom Mandanten vorgeschlagenen Weg müssen vom Anwalt unaufgefordert dargelegt werden. Dieser umfangreichen Nachforschungs- und Aufklärungspflicht hatten die verklagten Anwälte nicht genügt, so dass sie der Klägerin den hierdurch entstandenen Schaden ersetzen mussten!
Bildung einer großen Interessengemeinschaft
Im Falle GFE sollte zwingend eine Interessengemeinschaft gebildet werden, um die Regressansprüche gegen eine finanziell potente, in diesem Betrugsfall aktiv involvierte, aber bisher aus unerklärlichen Gründen von keinem Geschädigtenvertreter in Haftung genommene, und hier bewußt nicht näher erwähnte, Partei, zu überprüfen. Die Bildung einer großen Interessengemeinschaft ist allein auch schon aus Gründen der allumfassenden Überprüfung der Möglichkeit einer Anwaltshaftung imperativ. Die Unfähigkeit der Vermittler und Verkäufer sich zentral zu organisieren und fehlende schlagfertige Verbände mit einem effektiven funktionierenden allumfassenden Rechtschutz bildet erst den Nährboden für konsequent grob fahrlässige und auch vorsätzliche falsche anwaltliche Beratung hinsichtlich der Vermittlerhaftung, die natürlich in erster Linie auch die Kunden erneut schädigt.
Sind Sie GFE-Verkäufer oder GFE-Kunde, dann tragen Sie sich bitte im nachfolgenden Adressfeld ein. Vermittler sind - wie auch Käufer - in höchstem Maße geschädigt und haben de facto den Verantwortlichen dieses Betrugsfalls gegenüber Regreßansprüche, sollten diese Regreßansprüche aber auch de jure anzeigen und auch unbedingt überprüfen lassen. Für Vermittler und für Kunden gilt der lateinische Satz: Ignoratia iuris nocet!
Verkäufer, die gegenwärtig von Vermittlerhaftungsanwälten verklagt werden, sollten sich schnellstens auch dieser Gemeinschaft anschließen!
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