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Mit einer EWIV europäisch expandieren! Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ...Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV steht für Wachstum im EU BinnenmarktSteuern steuern durch Europäische Expansion mit Hilfe der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung EWIV!Steuervorteile und Expansion mit Hilfe der EWIV, der Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung

 

 

EWIV - Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

EWIV - Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung - Europäisch expandieren -  Steuern steuern 



 

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV

EWIV - Die konsequente Umsetzung einer gewollten EU Legislative

Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) wird in Deutschland und auch z. B. Österreich als Personengesellschaft betrachtet.  Am 25. Juli 1985 wurde Sie nach einer 15-jährigen Diskussion von der EU-Vorgängerin, der EWG, mit Blick auf die Gestaltung des europäischen Binnenmarktes, als erste transnationale / europäische Rechtsform eingeführt und ist heute somit eine auf dem Recht der Europäischen Union basierende Gesellschaft mit der exakt selben Rechtsgrundlage in jedem EU-Land. Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung Nr. 2137/85 (EWG) , veröffentlicht im EG-Amtsblatt L199 vom 31.7.1985.  Die EWIV ist durch einstimmige Willensbildung aller EU Nationen derart mächtig ausgestattet, daß sie nationales Recht bricht, also über dem nationalen Recht steht. Eine Verordnung in der Europäischen Union kann nicht von den Mitgliedsstaaten verändert werden. Ihr Text gilt in allen EU Amtssprachen. EU-Recht bricht nationales Recht, daher kann eine Verordnung unter Umständen sogar eine nationale Verfassung brechen. In Deutschland gilt die EWIV als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches und wird nach § 2 Abs. 1 EWIV-AusfG ins Handelsregister eingetragen. Eine EWIV besteht aus mindestens zwei Mitgliedern verschiedener Mitgliedstaaten und hat den Zweck die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Mitglieder zu entwickeln und auch zu erleichtern, ähnlich wie es auch große Aktiengesellschaften mit der SE, der Europa AG (BASF, Porsche, etc.), handhaben.  Wenn Erfahrungen, Tätigkeiten und Mittel in einer solchen Vereinigung zusammengeschlossen werden, entstehen Synergien, die bei einzelnem Vorgehen der jeweiligen Mitglieder eher schlechter entstehen. Die EWIV ist also eine von den EU Mitgliedstaaten bewusst gewollte EU-Staaten übergreifende, unbürokratische Rechtsform. Als Mitglieder kommen alle Arten von juristischen Personen und Gesellschaften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts in Betracht, vorausgesetzt sie haben ihren Sitz in der EU. Auch natürliche Personen sind als Mitglieder zulässig, sofern sie sich kommerziell (Ausübung von freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, Handwerk, Gewerbe) betätigen.

Die Bezeichnungen und auch die Kurzformen der EWIV sind in den Mitgliedsstaaten der EU mangels einheitlichem lateinischem Namen unterschiedlich. Sie lauten:

·    Bulgarien  Европейско обединение по икономически интереси (ЕОИИ)
·    Dänemark  Europæisk økonomisk firmagruppe (EØFG)
·    Deutschland  Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
·    Estland  Euroopa majandushuvigrupp (EMHG)
·    Finnland  Eurooppalainen taloudellinen etuyhtymä (ETEY)
·    Frankreich  Groupement européen d'intérêt économique (GEIE)
·    Griechenland  Ευρωπαϊκός Όμιλος Οικονομικού Σκοπού (ΕΟΟΣ)
·    Irland  Grupail Eorpach um Leas Eacnamaioch (GELE)
·    Italien  Gruppo europeo di interesse economico (GEIE)
·    Lettland  Eiropas Ekonomisko interešu grupa (EEIG)
·    Litauen  Europos ekonominių interesų grupė (EEIG)
·    Malta  Grupp Ewropew ta’ Interess Ekonomiku (GEIE)
·    Niederlande  Europees economisch samenwerkingsverband (EESV)
·    Polen  Europejskie zgrupowanie interesów gospodarczych (EZIG)
·    Portugal  Agrupamento europeu de interesse económico (AEIE)
·    Rumänien  Grup European de Interes Economic (GEIE)
·    Schweden  Europeisk ekonomisk intressegruppering (EEIG)
·    Slowakei  Európske zoskupenie hospodárskych záujmov (EZHZ)
·    Slowenien  Evropsko gospodarsko interesno združenje (EGIZ)
·    Spanien  Agrupación europea de interés económico (AEIE)
·    Tschechien  Evropské hospodářské zájmové sdružení (EHZS)
·    Ungarn  Európai Gazdasági Egyesülés (EGE)
·    Vereinigtes Königreich  European Economic Interest Grouping (EEIG)

 

EWIV - warum möchte die EU das?

Die EWIV selbst ist nicht körperschaftssteuerpflichtig. Sie legt einen Jahresabschluss vor der „null auf null“ aufgeht. Die EWIV hat auch nicht den Zweck Gewinn für sich selbst zu erzielen. EWIV Gewinne sind dem Gründungsvertrag nach vorgesehenem Verhältnis auf die Mitglieder zu verteilen und von denen auch direkt im jeweiligen EU Land zu versteuern. Sieht der Gründungsvertrag kein Aufteilungsverhältnis vor, dann werden die Gewinne zu gleichen Teilen auf die Mitglieder verteilt. Dadurch können sich bei ungünstiger EWIV Gestaltung steuerliche Nachteile, bei günstiger EWIV Gestaltung jedoch stattliche steuerliche Vorteile, ergeben, denn die jeweiligen EU-Staaten haben unterschiedliche Besteuerungssätze. Während einige EU Länder die höchsten Spitzensteuersätze und Steuerprogressionen haben, haben andere EU-Länder eine lineare Versteuerung von vielleicht 12%. Hier geht es aber nicht um steuerliche Schlupflöcher, sondern um die Möglichkeit im und durch das EU-Binnenland synergetisch zu wachsen. Ist dies gewollt, dann ist die steuerliche Harmonisierung obligatorisch. Warum ist das aber so? Dazu muß man die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) verstehen. Hier ein wichtiges Zitat daraus: 

"Eine harmonische Entwicklung des Wirtschaftslebens sowie ein beständiges und ausgewogenes Wirtschaftswachstum in der gesamten Gemeinschaft hängen von der Errichtung und dem Funktionieren eines gemeinsamen Marktes ab, der ähnliche Bedingungen wie ein nationaler Binnenmarkt bietet. Für die Verwirklichung eines solchen einheitlichen Marktes und die Stärkung seiner Einheit empfiehlt es sich insbesondere, daß für natürliche Personen, Gesellschaften und andere juristische Einheiten ein rechtlicher Rahmen geschaffen wird, welcher die Anpassung ihrer Tätigkeit an die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Gemeinschaft erleichtert. Hierzu ist es erforderlich, daß diese Personen, Gesellschaften und anderen juristischen Einheiten über die Grenzen hinweg zusammenarbeiten können.

 

Eine solche Zusammenarbeit kann auf rechtliche, steuerliche und psychologische Schwierigkeiten stossen. Die Schaffung eines geeigneten Rechtsinstruments auf Gemeinschaftsebene in Form einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung trägt zur Erreichung der genannten Ziele bei und erscheint daher notwendig."

Wie aber soll eine Harmonisierung im Sinne der EU erfolgen, wenn z. B. deutsche Mittelständler im Falle ihrer Europäischen Expansion unweigerlich auf die soeben zitierten steuerlichen, rechtlichen und auch psychologischen Probleme stoßen? Allein der fiskale Aspekt am Beispiel der BRD ist schon ein Drama für sich, wie es im Buche steht. Darüber könnten wir hier ellenlange Bücher schreiben und unzählige Bücher sind bereits darüber geschrieben worden und im gut sortierten Buchhandel erhältlich. In der Kürze liegt die Würze. Daher beschränken wir uns auf die Verlinkung eines Artikels des Onlineportals Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten .de, welches die Problematik der unterschiedlichen Steuern der unterschiedlichen EU-Staaten und der Rolle der Bundesrepublik Deutschland in diesem Fiskalwirrwar verdeutlicht. Hier zum Artikel "Steuern: Deutschland hat die härtesten Regeln in der EU". Auch würden wir gerne auf ein spezielles Menü unserer Webseite verweisen, welches da heißt "Finanzamt und Steuern". Der Wahnsinn ist in diesem Menü nach Verinnerlichung des Films "das Märchen vom gerechten Staat" die Feststellung, daß allein in Deutschland zu den nationalen Steuergesetzen ca. 2.500 Durchführungsverordnungen jährlich hinzu kommen und zwischenzeitlich weder der Steuerpflichtige Durchblick in der Auslegung allein des § 32a EStG vorweisen kann, noch sein Steuerberater ernsthaft behaupten kann alle Durchführungsverordnungen zu beherrschen um dem Steuerpflichtigen überhaupt all seine Möglichkeiten zu erläutern, aber auch die Finanzämter selbst sich untereinander uneins sind, wie verschiedene Gesetze und Durchführungsverordnungen anzuwenden sind und daher zahlreich täglich die Finanzgerichte mit der jeweiligen Klärung beauftragen. Abschließend noch der überaus wichtige Link unserer Webseite, der die grundsätzlichen Probleme der selbstständigen Existenz in Deutschland behandelt, der zum Menü "Selbstständig werden" führt. Auch die dort geschilderten Probleme werden mit einer EWIV weitesgehend "harmonisiert", um es mit dem dazu passenden Wort des Rats der EWG / der EU auszudrücken.

Die EWIV - der künftige Wachstumsmotor des deutschen Mittelstandes

Aus wirtschaftsberatungstechnischer Sicht macht es schon Sinn es den großen Konzernen in Sachen Resourcenoptimierung nachzumachen. Es macht schon Sinn Teile des Unternehmens auf Externe auszulagern, wenn in einem anderen Land der EU die besseren Resourcen, die besseren Mitarbeiter, die besseren Kapazitäten,  die besseren Förderprogramme, bzw. bessere Rekapitalisierungsmöglichkeiten, die besseren Forschungsumgebungen, bessere Herstellungsumgebungen, und/oder bessere Absatzmärkte, sind. Die EWIV harmonisiert einfach diesen Schritt der Expansion im EU-Binnenmarkt mit ihrer Einfachheit, ihrer Genialität und Ihrer Flexibilität! Sie macht Dinge möglich, an die vorher in Deutschland nicht zu denken war.

Die Flexibilität der EWIV

Eine EWIV kann problemlos von einem Land in ein anderes gelegt werden! Andere Unternehmen können das nicht so ohne Weiteres. Sie müssen zuerst liquidiert werden, um woanders wieder aufgebaut zu werden. Das ist mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden. Hinzu kommt noch der eintretende Imageschaden wegen der Liquidation.

Weitere Vorteile der EWIV

Die EWIV ist in Deutschland in der Regel nicht bilanzpflichtig und auch nicht publizitätspflichtig. Sie zahlt in der Regel im Falle ihrer Verpflichtung nur Umsatzsteuer und Lohnsteuer für ihre Mitarbeiter. Sie zahlt auch keine Gewerbe- und Körperschaftssteuer auf das Ergebnis ihrer Gewinne, muß allerdings ihre Gewinne an ihre Mitglieder weitergeben, was völlig legal interessante steuerliche Möglichkeiten eröffnet, z. B. bei der Bildung von Reserven für Projekte, etc.. Auch ein Vertreter  bzw. Geschäftsführer von Unternehmen aus Drittländern kann Geschäftsführer einer EWIV werden. So hatte z. B. eine süddeutsche EWIV einen türkischen, in Istanbul ansässigen, Geschäftsführer. Der Gesetzgeber schreibt für die EWIV, verglichen mit anderen Gesellschaftsformen, nur ein Minimum vor. Vor allem im Innenverhältnis ist die Vereinigung sehr autonom ihre eigenen Gesetze aufzustellen.

 

Haben Sie Interesse an einer EWIV? Melden Sie sich bei uns, und wir sprechen darüber! Melden Sie sich bitte hier an! 

 

 „Kein Steuerpflichtiger ist verpflichtet, den Sachverhalt so zu gestalten, dass ein Steueranspruch entsteht. Vielmehr steht es ihm frei, die Steuer zu vermeiden und eine Gestaltung zu wählen, die eine geringere Steuerbelastung nach sich zieht.“

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.05.1997, Az. VIII B 108/96

 

"EWIV? Nie etwas davon gehört!"

Immer wenn gestandene Unternehmer auf Frage dies äußern, stellen wir anschließend regelmäßig die berechtigte Frage, warum der Unternehmer, bzw. die Unternehmerin, die bereits seit Jahren, gar Jahrzehnten,  unternehmerisch tätig ist, nie darüber beraten wurde? Was lief schief? Wo oder warum versagten die Berater um einen herum? Warum hat der Steuerberater / die Steuerberaterin oder der/die Gründungsberater/in die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV nie erwähnt?  Mangelte es etwas an Fachwissen, bzw. Kompetenz?

EWIV - Steuern sparen

EWIV - keine Steuern zahlen!

EWIV - nie wieder Steuern zahlen!

So oder so ähnlich lauten oft in sozialen und wirtschaftlichen Netzwerken diverse Werbeschlagzeilen für die EWIV auf Boulevardzeitungsniveau. Nun, die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung EWIV ist genauso wenig ein aktiv illegal zu bewerbendes Steuerfluchtsubjekt  (das wäre Steuerhinterziehung), wie die Urheber solcher Werbeüberschriften seriös sind. Dahinter verbergen sich unserer Meinung nach meist windige Geschäftemacher mit fragwürdigen Geschäftsmodellen. Tatsache ist, daß jeder Euro in einer EWIV versteuert wird. Andererseits kann die EWIV äußerst interessante Steuervorteile innerhalb einer Expansion im Europäischen Binnenmarkt erlauben, wenn wir für einen Moment mal isoliert nur diesen einen der vielen interessanten Vorteile einer EWIV, und unter Berücksichtigung der völkerrechtsvertraglichen Abkommen  zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, betrachten. Selbstverständlich steht es jedem frei sich einen attraktiven Unternehmensstandort im Europäischen Binnenmarkt auszusuchen. Hat man bereits einen, und ist der subjektiv betrachtet nicht ganz so attraktiv, kann man sich einen anderen suchen. So konkurrieren die EU-Mitgliedsstaaten mit den unterschiedlichsten Angeboten um die Gunst der niederlassungwilligen Unternehmen - teilweise sogar ein wenig agressiv. Daher auch die im jeweiligen Land der EU historisch unterschiedlich gewachsenen Steuern unterschiedlichster Art. Einen Standortwechsel in ein EU-Land mit attraktiveren Steuer- oder Fördermodellen kann man nicht als Steuerhinterziehung bezeichnen. Eine Flucht in eine Steueroase ist das sicher auch nicht, wie es umgekehrt auch nicht die Flucht in eine Förderoase gibt. Eine Förderoase wäre ein Land mit einem hohen Förderanteil für niederlassungswillige Unternehmen.  Es ist völlig legitim seine Zelte dort aufzuschlagen, wo es für einen am attraktivsten erscheint. Die Abwanderung in einen Konkurrenten innerhalb des Binnenmarktes sieht kein Land mit schlechteren Konditionen gerne, kann es aber nunmal nicht verhindern. Der völlige Abzug bedeutet aber auch, daß Arbeitsplätze wegfallen, Löhne nicht gezahlt und deren Nebenkosten nicht entrichtet werden, Konsum weniger wird, ect. In den meisten Fällen sind die Verluste für den jeweiligen "teureren" Staat durch den Wegfall dieser Zahlungen bei Unternehmenswegzug höher als die dadurch entstandenen Steuereinnahmeverluste. Das ist im Übrigen der Grund, warum Große Unternehmen hier zum Teil Milliarden umsetzen, aber defacto selbst auf ihre Gewinne hier vor Ort kaum merklich Steuern zahlen. Niemand möchte den totalen Abzug von Unternehmen, und wenn wesentliche Teile eines Unternehmens nunmal in einem anderen Land agieren, dann fallen die Steuern nunmal dort an. Die Auslagerung von Unternehmensteilen an andere Standorte/Länder, sei es Dienstleistungen, Forschungen, Produktionen, ja sogar Rechte und Vermögen, ist betriebswirtschaftlich oft notwendig, politisch gewollt und gefördert, rechtlich im Rahmen der Gesetze höchst legal. Die Europäische Kommission weist allerdings öffentlichkeitswirksam hin und wieder diverse EU-Länder mit angeblich "aggressiven Steuerpraktiken" zurecht, mit dem Versuch die unterschiedlichen Steuersätze zu "harmonisieren", aber warum sollte ein Staat mit schlechterer Förderlandschaft die Steuersätze erheben wollen, wie ein Staat mit besserer Förderlandschaft?  Das gleiche z. B. mit den unterschiedlichen Gewerbesteuerhebesätzen deutscher Gemeinden und Städte. Schwächere Regionen werben mit niedrigen Gewerbesteuerhebesätzen. Wo wäre da sonst die Konkurrenzfähigkeit? Somit bleibt es bei kleinen "Mahnscharmützeln" zwischen Europäischer Kommission und Mitgliedstaaten, die aber nicht derjenige ausbaden muß, der im Binnenmarkt wachsen möchte und auch die gesetzlich eigens dafür vorgesehenen Erleichterungen für sich beanspruchen möchte. Es besteht stabile Rechtssicherheit, die ggf. auch einforderbar ist.